20.02.2012
13.02.2012
12.01.2012
09.11.2011
16.10.2011
| Dieter Börtz mit | Bärbel Arz mit | Marianne Müller mit |
| „Urano de chateau blanc“ | „Umbra vom Pfauenthron" | „Juan-Pablo de chateau blanc“ |
In der Angelegenheit Harald Flachs ./ . IBC e.V. schließen die Parteien folgenden Vergleich:
1. Für Herrn Harald Flachs wird eine Zucht– und Zuchtbuchsperre von zwei Jahren, beginnend ab dem 01.07.2011 verhängt. Diese Zucht– und Zucht-buchsperre gilt für sämtliche Rüden und Hündinnen, die im Eigentum oder Miteigentum des Herrn Flachs stehen. Ab dem 24.05.2011 bis zum 30.06.2013 wird Herr Flachs darüber hinaus weder einen Deckakt mit einem Rüden noch eine Belegung einer Hündin des Zwingers „Vom Europakanal“, die oder der in seinem Eigentum oder Miteigentum steht, vornehmen.
Die Welpen der derzeit belegten und im Eigentum von Herrn Flachs stehenden Hündin „Boogie von Zustorf“ werden ordnungsgemäße Ahnentafeln nach den üblichen Bedingungen des IBC erhalten.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr Flachs eine Richtersperre von einem Jahr, beginnend ab dem 01.07.2011, erhält. Innerhalb dieses Zeit-raumes (01.07.2011 – 30.06.2012) wird Herr Flachs weder im In- noch im Ausland Richtertätigkeiten ausüben.
Die VDH-Geschäftsstelle wird entsprechend unterrichtet.
3. Der IBC e.V. hält den Vorwurf der Urkundenfälschung nicht mehr aufrecht.
4. Damit sind alle „Maßnahmen“, die der IBC gegen Herrn Flachs verhängt hat, sowie die Verfahren 2 VG 22/2010 und 2V 24/2010 erledigt.
5. Der IBC verpflichtet sich, in der Vereinszeitschrift „Welt des Boxers“ (Ausgabe 4/2011) sowie auf der Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“ den Text des Vergleiches zu veröffentlichen.
6. Die Kosten des Verfahrens 2 VG 22/2010 sowie 2 VG 24/2010, einschl. des einstweiligen Anordnungsverfahrens aus dem Beschluss 2 VG 17/10 vom 01.09.2010 – hälftig geteilt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Nach Anhörung verzichten die Parteien auf Mitteilung von Gegenstandswerten in sämtlichen Verfahren.
Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass das Diktat vom Tonträger nach Schreiben gelöscht wird.
Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.
Dortmund, 24.05.2011
29.08.2011
Fließwerte bei der Herzuntersuchung
Auf Empfehlung des Vorstandes des Collegium Cardiologicum werden die Fließwerte für die Herzbefunde neu gefasst. Da Boxer gegenüber anderen Rassen höhere Flusswerte aufweisen, wird empfohlen den Übergangsbefund neu zu definieren.
Die Grenzwerte sind neu wie folgt festgelegt:
Herz 0 bis 1,99 m/sec
Herz 1 ab 2,00 m/sec bis 2,39 m/sec
Herz 2 ab 2,40 m/sec bis 3,49 m/sec
Herz 3 ab 3,50 m/sec bis 4,49 m/sec
Herz 4 mehr als 4,50 m/sec
Es werden lediglich für den Befund „Herz 1“ die Fließwerte etwas weiter gefasst. Alle anderen Befunde behalten die alten Fließwerte bei.
Die zugelassenen Kardiologen wurden vom Vorsitzenden des CC, Herrn Dr. Kresken, über die neuen Auswertungskriterien unterrichtet.
11.02.2011
Folgender Antrag wurde an den Hauptvorstand des IBC gestellt:
Thema: Anpassung des Zuweisungsmodus des Zuchtrichterwesens an das Leistungsrichterwesen.
Antragstext: Hiermit stelle ich den Antrag, dass die Zuchtrichter für alle Ausstellungen vom
Zuchtrichterobmann bzw. von der Zuchtrichterobfrau analog der Verfahrensweise im Leistungswesen
zugewiesen werden. Unterschiedliche Zuweisungsmodalitäten halte ich für wenig sinnvoll,
da dies leicht zu Irritationen in den einzelnen Untergliederungen kommen könnte.
Der geschäftsführende Vorstand reichte den Antrag auftragsgemäß zur Abstimmung an
die Delegierten der einzelnen Landesverbände weiter.
Der Antrag wurde im Umlaufverfahren abgestimmt und von den Delegierten mit satzungs-
gemäßer Mehrheit angenommen
Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Vorstand
Zur VdH DM IPO FH 2011 in Oberdorla startet für den IBC
Marianne Müller mit Juan Pablo de Chateau blanc.
Als Mannschaftsführer hat sich Manfred Ostrowski zur Verfügung gestellt,
als mehrfacher Teilnehmer der VdH DM FH wird er Frau Müller
mit seiner Erfahrung hilfreich zur Seite stehen.
LRO
M.Classen